Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.05.2026
Löschungsankündigung
03.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2026
Überwachte Insolvenzpläne
14.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
01.03.2024
Eröffnungen
08.02.2024
Sicherungsmaßnahmen
30.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
30.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.08.2020 bis zum 31.12.2020
27.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.08.2020 bis zum 31.12.2020
03.11.2020
Neueintragungen