Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Sonstiges
28.04.2025
Sonstiges
23.08.2023
Sonstiges
03.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2023
Sonstiges
23.05.2023
Sonstiges
02.03.2023
Eröffnungen
03.01.2023
Sicherungsmaßnahmen
11.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.02.2012
Neueintragungen