Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.11.2024
Sonstiges
21.10.2024
Sonstiges
02.10.2024
Eröffnungen
25.09.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
24.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
16.06.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.07.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.07.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.02.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.04.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2020
12.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
09.10.2020
Neueintragungen