Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.10.2024 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 09.07.2023 bis zum 30.04.2024
16.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.07.2022 bis zum 08.07.2023
16.12.2022
Liquidation
16.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.07.2021 bis zum 08.07.2022
09.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 08.07.2021
01.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.08.2020 bis zum 31.12.2020
07.10.2020
Neueintragungen