Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
05.03.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
13.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.07.2020 bis zum 31.12.2020
16.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.07.2020 bis zum 31.12.2020
11.06.2021
Sonstiges
10.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Eröffnungen
02.09.2020
Neueintragungen