Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Sonstiges
02.05.2024
Eröffnungen
08.03.2024
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.02.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
23.11.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
21.07.2021
Bezugsaufforderung
05.10.2020
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
21.08.2020
Neueintragungen