Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2022
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06.12.2021
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20.10.2021
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17.12.2020
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07.12.2020
Sicherungsmaßnahmen
04.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.08.2020
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