Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2024
Sonstiges
06.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.11.2023
Eröffnungen
05.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2020 bis zum 31.12.2020
22.07.2020
Neueintragungen