Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
27.03.2026
Aufsichtsrat
25.02.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
05.01.2026
Einreichung neuer Dokumente
20.08.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
31.01.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
12.06.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
01.02.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
03.04.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.05.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.12.2021
Aufsichtsrat
16.12.2021
Aufsichtsrat
29.11.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.11.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.04.2021
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach § 97 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG
15.07.2020
Neueintragungen