Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
30.07.2025
Sonstiges
18.10.2024
Eröffnungen
24.09.2024
Sicherungsmaßnahmen
09.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
10.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.04.2020 bis zum 31.12.2020
01.07.2020
Neueintragungen