Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.04.2026
Änderung der Anlagebedingungen
06.01.2026 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.12.2025 Jahresbericht nach KAGB, VermAnlG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
09.09.2025 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
23.07.2025 Jahresbericht nach KAGB, VermAnlG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.01.2025 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
11.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
08.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
29.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.03.2020 bis zum 31.12.2020
29.06.2020
Neueintragungen