Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2024
Sonstiges
29.07.2024
Eröffnungen
01.03.2024
Sicherungsmaßnahmen
22.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
22.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
23.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
24.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.06.2020 bis zum 31.12.2020
24.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.06.2020 bis zum 31.12.2020
25.06.2020
Neueintragungen