Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2025
Sonstiges
15.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
13.09.2024
Sonstiges
02.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2024
Sonstiges
07.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.06.2023
Sicherungsmaßnahmen
07.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.12.2019
Neueintragungen