Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.01.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
13.01.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
29.08.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
26.04.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.09.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
10.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
10.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
10.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
14.04.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020
29.04.2021
Berichtigungen
28.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.10.2019 bis zum 31.12.2019
28.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.10.2019 bis zum 31.12.2019
16.06.2020
Neueintragungen