Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026
Löschungsankündigung
22.07.2025
Sonstiges
23.06.2025
Sonstiges
29.04.2025
Sonstiges
20.04.2023
Eröffnungen
09.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.06.2020
Neueintragungen