Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2026
Löschungsankündigung
09.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2022
Sonstiges
08.03.2022
Eröffnungen
07.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.06.2020
Neueintragungen