Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.10.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
09.09.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
10.05.2024 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
05.03.2024 Befreiender Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
05.03.2024 Befreiender Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
08.06.2020
Neueintragungen