Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2026
Eröffnungen
20.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.05.2020 bis zum 31.12.2020
06.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.05.2020 bis zum 31.12.2020
19.05.2020
Neueintragungen