Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.10.2025
Löschungsankündigung
08.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.12.2023
17.06.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.12.2023 bis zum 06.12.2023
17.06.2025 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.12.2023 bis zum 05.12.2024
16.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
18.12.2023
Liquidation
06.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.05.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2020 bis zum 31.12.2020
13.05.2020
Neueintragungen