Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
24.03.2026
Sonstiges
26.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.04.2024
Sonstiges
04.11.2022
Eröffnungen
07.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
28.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
20.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019
26.05.2020
Berichtigungen
08.05.2020
Neueintragungen