Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Sonstiges
21.04.2023
Sonstiges
12.04.2023
Eröffnungen
31.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
31.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.04.2020 bis zum 31.12.2020
29.04.2020
Neueintragungen