Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.05.2025
Sonstiges
25.03.2025
Sonstiges
20.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2024
Sonstiges
24.07.2024
Sonstiges
21.06.2024
Sonstiges
08.12.2022
Sonstiges
01.08.2022
Eröffnungen
12.05.2022
Berichtigungen
04.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.03.2020 bis zum 31.12.2020
28.04.2020
Neueintragungen