Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2026
Löschungsankündigung
10.03.2026
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.08.2024
Sonstiges
21.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.06.2023
Sonstiges
20.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2021
Termine
05.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2020
Eröffnungen
25.04.2020
Neueintragungen