Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Eröffnungen
17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2019 bis zum 31.12.2019
02.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2019 bis zum 31.12.2019
02.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2019 bis zum 31.12.2019
22.04.2020
Neueintragungen