Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2025
Sonstiges
12.07.2024
Sonstiges
17.11.2022
Sonstiges
02.08.2022
Eröffnungen
02.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
24.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
19.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.04.2020
Neueintragungen