Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.12.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2026
02.07.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
07.11.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
09.10.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
24.11.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
06.04.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
23.11.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
19.08.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
04.03.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
29.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.02.2020 bis zum 29.02.2020
15.04.2020
Neueintragungen