Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Sonstiges
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Sonstiges
10.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2023
Sonstiges
13.10.2022
Sonstiges
10.06.2022
Eröffnungen
13.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.02.2020 bis zum 31.12.2020
14.04.2020
Neueintragungen