Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.04.2024 bis zum 25.04.2024
16.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 24.04.2024
13.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
15.12.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.12.2023 bis zum 02.12.2023
01.12.2025
Liquidation
04.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 01.12.2023
22.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.04.2020
Neueintragungen