Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2022
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15.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2020
Termine
03.06.2020
Sonstiges
03.06.2020
Eröffnungen
01.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
13.03.2020
Neueintragungen