Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Sonstiges
09.11.2023
Sonstiges
05.07.2023
Eröffnungen
17.05.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
08.05.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.04.2023
Sicherungsmaßnahmen
16.11.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.12.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.03.1990
Neueintragungen