Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
16.04.2025 Befreiender Jahresabschluss gemäß § 325a HGB und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 31.12.2023
16.09.2024 Befreiender Jahresabschluss gemäß § 325a HGB und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 31.12.2022
06.08.2024 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.03.2020 bis zum 31.12.2020
26.04.2024 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.03.2020
Neueintragungen