Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.12.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.02.2023 bis zum 23.02.2024
07.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 23.02.2023
19.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
18.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.02.2023
Eröffnungen
22.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
10.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.02.2020 bis zum 31.12.2020
10.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.02.2020 bis zum 31.12.2020
21.02.2020
Neueintragungen