Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2021
Eröffnungen
22.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.02.2020 bis zum 31.12.2020
22.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.02.2020 bis zum 31.12.2020
18.10.2021
Sonstiges
01.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2020
Neueintragungen