Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2023
Eröffnungen
02.11.2023
Eröffnungen
19.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
22.05.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2020 bis zum 31.12.2020
10.02.2020
Neueintragungen