Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
13.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
12.10.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
28.07.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
27.02.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
14.08.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
30.04.2012
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
04.05.2009
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
01.09.2008
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB - Geschäftsjahr 30. September 2007 -
24.09.2007
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB - Geschätsjahr 2005/2006 -