Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2021
Termine
28.04.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2017
Termine
13.03.2015
Termine
01.12.2014
Sonstiges
30.12.2013
Termine
09.05.2012
Sonstiges
13.02.2012
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2010
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
22.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006