Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023
31.07.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Überwachte Insolvenzpläne
27.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2024
Sonstiges
15.02.2024
Sonstiges
25.01.2024
Sonstiges
10.01.2024
Sonstiges
01.12.2023
Eröffnungen
18.04.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.03.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
21.02.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
02.03.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.01.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 04.12.2019 bis zum 31.12.2019
30.12.2019
Neueintragungen