Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.05.2026
Sonstiges
31.03.2026
Sonstiges
13.01.2026
Sonstiges
29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Eröffnungen
26.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2019
Neueintragungen