Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.08.2025
Liquidation
17.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.07.2022 bis zum 12.07.2023
08.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.07.2021 bis zum 12.07.2022
04.12.2023 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 13.07.2021 bis zum 13.07.2021
04.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 12.07.2021
05.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
23.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.11.2019 bis zum 31.12.2019
23.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.12.2019
Neueintragungen