Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.04.2026
Sonstiges
27.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.02.2024
Sonstiges
06.11.2023
Sonstiges
08.07.2022
Eröffnungen
20.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.03.2019 bis zum 31.12.2019
20.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.03.2019 bis zum 31.12.2019
03.06.2019
Neueintragungen