Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.12.2025
Liquidation
13.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
07.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
09.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.12.2019
Neueintragungen