Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.05.2026
Löschungsankündigung
10.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2022
Sonstiges
01.11.2022
Eröffnungen
12.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
06.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.12.2019 bis zum 31.12.2019
06.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.12.2019 bis zum 31.12.2019
16.12.2019
Neueintragungen