Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.12.2025
Löschungsankündigung
08.08.2024
Sonstiges
15.05.2024
Sonstiges
15.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2024
Sonstiges
22.03.2023
Sonstiges
09.09.2022
Sonstiges
01.07.2022
Eröffnungen
28.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019
28.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019
06.12.2019
Neueintragungen