Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2022
Sonstiges
05.07.2022
Eröffnungen
28.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.05.2022
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2019
Neueintragungen