Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2023
Eröffnungen
02.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.09.2019 bis zum 31.12.2019
27.11.2019
Neueintragungen