Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2026
Löschungsankündigung
30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2022
Eröffnungen
30.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
30.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
22.11.2019
Neueintragungen