Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2025
Einreichung neuer Dokumente
29.05.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
04.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.07.2023
Einreichung neuer Dokumente
03.04.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
17.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
08.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2019 bis zum 31.12.2019
26.01.2023
Einreichung neuer Dokumente
23.09.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
15.11.2019
Neueintragungen