Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Sonstiges
01.08.2024
Sonstiges
01.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2024
Sonstiges
21.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
16.06.2023
Sonstiges
02.06.2023
Eröffnungen
27.03.2023
Sicherungsmaßnahmen
18.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.09.2019 bis zum 31.12.2019
08.11.2019
Neueintragungen