Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022
03.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2022
Sonstiges
07.12.2022
Eröffnungen
13.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019
01.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019
28.10.2019
Neueintragungen