Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2025
Sonstiges
02.01.2024
Sonstiges
02.01.2024
Eröffnungen
27.11.2023
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.10.2019 bis zum 31.12.2019
22.10.2019
Neueintragungen